Dr-Sonntag-Rechtsanwaltskanzlei-Fuerth

Teilen Sie ihr Erbe rechtzeitig auf!

Das deutsche Erbrecht erlaubt Ihnen, im Rahmen von Testament oder Erbvertrag nach eigenem Willen zu verfügen. Juristen nennen das „Testierfreiheit“.

Eingeschränkt wird diese Freiheit nur durch:

  • den Pflichtteilsanspruch des Ehegatten sowie der Abkömmlinge oder Eltern
  • die Pflicht, eine natürliche oder juristische Person zum Erben einzusetzen (also kein Haustier oder den Stammtisch)
  • die guten Sitten.

Die grundsätzliche Entscheidung müssen Sie treffen: wollen Sie einen Alleinerben einsetzen oder soll Ihr Nachlass anteilsmäßig verschiedenen Personen zufallen und so eine Erbengemeinschaft gegründet werden? Wollen Sie Freunden oder gemeinnützigen Einrichtungen einen Vermögensvorteil zuwenden? Auch das können Sie z. B. im Wege eines Vermächtnisses bewirken.

Sie können die Weitergabe ihres Vermögens auch steuern, indem Sie einen Nacherben einsetzen. Dann erhält zunächst ein sogenannter Vorerbe ihr Vermögen. Nach dessen Tod erben aber nicht seine Erben, sondern Ihr Vermögen geht auf den von Ihnen bestimmten Nacherben über. Sie können also zwei zeitlich nacheinander folgende Erben bestimmen.

Wenn Sie sich klar geworden sind, wen Sie als Erben einsetzen und wem Sie das Vermächtnis zuwenden wollen, müssen Sie sich für die Form des Testaments entscheiden.

Wenn Sie mehr zum Thema Erbrecht erfahren möchten, wenden Sie sich an einen unserer erfahrenen Anwälte für Erbrecht.